Förderungen

Bei energetischen Maßnahmen an Gebäuden gibt es oft mehrere Möglichkeiten, sich einen Teil der Kosten über Zuwendungen zurückholen zu können, ausgehend von Umständen wie Selbstnutzung/Vermietung, privat/gewerblich, Anzahl der Wohneinheiten etc. Möglichkeiten können sein.

  • Zuschussförderung BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude, KfW und Bafa)
  • Zinsverbilligte Darlehen KfW etc.
  • §35c EstG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
  • §35a EstG – Handwerkerleistungen
  • Steuerliche Abschreibung in Sanierungsgebieten
  • Kommunale Förderungen – Ortsbild etc.
  • Denkmalschutzförderungen
  • Landesförderungen
  • Usw.

Grundsätzlich gilt das Verbot der Doppelförderung, der Kumulierung bestimmter Programme oder von Programmen über bestimmte Prozentsätze hinaus etc. Die Energieberatung Markus Baumann berät nicht über und übernimmt keine Haftung für die steuerliche und steuerrechtliche Auswirkung von Förderungen, deren Kumulier- und Kombinierbarkeit und darüber welche Möglichkeiten die am Ende für den Eigentümer günstigsten sind – hierzu wird das Hinzuziehen einer dafür berechtigten Person, z.B. Steuerberater, empfohlen.