Energetische Mindestanforderungen bezüglich der Dämmung von Gebäuden gibt es seit dem 01. November 1977 in Form der ersten Wärmeschutzverordnung. Im GEG (Gebäudeenergiegesetz) als aktuelle Gesetzesgrundlage sind Anforderungen bezüglich der mindestens zu erreichenden Standards bei Dämmung und Heiztechnik in Neubau und Sanierung festgelegt, im Rahmen der europäischen Gebäuderichtlinie wurden außerdem Ziele für die Sanierung des Gebäudebestands definiert.
Ob die Umsetzung von geförderten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an einem Gebäude sinnvoll ist und wenn dann an welchen Bauteilen oder Komponenten hängt im wesentlich davon ab welchem Standard diese bereits entsprechen.
Die Wahl einer guten Vorgehensweise und des oder der bei Bedarf passenden Förderprogramme hängt zudem noch ab von zeitlichen Faktoren wie z.B. einer sinnvollen Staffelung der Beantragung von Förderungen, der Verfügbarkeit des Objekts (Mieterauszug etc.), der Verfügbarkeit von Finanzmitteln und natürlich der Kosten der Maßnahmen auf dem Markt.
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