Unter Maßnahmen an der Gebäudehülle versteht man im Wesentlichen die energetische Verbesserung der Bauteile des Gebäudes die den beheizten Wohnraum gegen das Außenklima oder die unbeheizten Bereiche wie z.B. den Keller oder den Dachraum abgrenzen. Hier ist sowohl der Schutz gegen Auskühlung im Winter als auch gegen Überhitzung im Sommer gemeint. Hauptsächlich handelt es sich um
- Dämmung von Dächern und obersten Geschoßdecken
- Dämmung von Wänden (Außenwände, Kellerwände)
- Austausch von Fenstern und Haustüren (auch Dachfenster)
- Dämmung von Kellerdecken
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt bei Sanierung mindestens zu erreichende Dämmwerte in Form des U-Werts vor. Bei Förderung sind diese Werte gemäß dem Grundsatz „was Pflicht ist wird nicht gefördert“ anspruchsvoller, was in den meisten Fällen nur ein etwas mehr an Material bedeutet – siehe „Umfang von Förderungen“. Die thermische Veränderung bei Bestandsgebäuden ist allerdings ein teilweise grober Eingriff in die Bauphysik mit möglichen Folgen wie z.B. Tauwasser- und Schimmelbildung, vor allem beim Fenstertausch, dies muss bei der Maßnahme mit betrachtet werden.