Die Höhe von Fördersätzen, ansetzbaren Kosten, zu erfüllenden Bedingungen etc. hängt immer vom Einzelfall und vom Vorgehen ab und bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Auch Förderbedingungen incl. maximalen Zuschusssätzen ändern sich fortwährend, entscheidend ist meist der Stand der entsprechenden Richtlinie zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung.
Der Umfang der ansetzbaren Kosten ist meistens limitiert durch die Anzahl der Wohneinheiten, Vorhandensein eines iSFP etc., die Kosten die angesetzt werden können werden im entsprechenden Merkblatt des Programms beschrieben, beziehen sich aber in der Regel auf die Leistungen die für Rückbau und Entsorgung des Bestands bis hin zu den Leistungen die zur Fertigstellung der Maßnahme notwendig sind, wo nötig incl. Gerüst etc., also nicht nur die reinen energetischen Kosten wie z.B. Dämmung.
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt bei der energetischen Sanierung von Außenbauteilen mindestens zu erreichende U-Werte vor, wenn die Kosten hierfür als sogenannte Sowieso-Kosten angesetzt werden besteht der Unterschied zur Förderung in den meisten Fällen lediglich aus ein paar Zentimetern Dämmung mehr, also einem erhöhten Materialaufwand.